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Sonntag, 05.09.2010
SiGeKo

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baubereich einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Unfallquoten, insbesondere auch die der Unfälle mit tödlichem Ausgang oder schweren Verletzungen, sind mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige.

Aus diesem Grund ist am 01.07.1998 die Baustellenverordnung (BaustellV) in Kraft getreten. Sie richtet sich in erster Linie an den Bauherrn und den von ihm zu bestellenden Koordinator. Der SiGe-Koordinator muss für die jeweilige Baumaßnahme "geeignet" sein. In den vom ASGB (Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) verabschiedeten und im August 2001 neu im Bundesarbeitsblatt veröffentlichten "Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen" (RAB) werden in der RAB 30 detaillierte Qualifikations-Anforderungen an einen geeigneten SiGeKo definiert.

Sichere Verkehrswege auf Baustellen
Hier: Befestigung der Anlegeleiter mit einer Kette
am Leiterkopf verhindert das Umkippen

Wir möchten uns hiermit als "geeigneten" Koordinator für Ihre Tiefbaumaßnahmen empfehlen und Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten aus der Baustellenverordnung unterstützen. Herr Thomas Falkenhahn wurde bereits in 1999 durch das Berufsförderungswerk des Hessischen Baugewerbes e. V. als EU-Bau-Koordinator zertifiziert und hat im Januar 2002 die zusätzlich nach RAB 30 geforderte Ausbildung im Arbeitsschutz abgeschlossen.

Welche Pflichten sich aus der Baustellenverordnung für Ihre konkrete Baumaßnahme ergeben, können Sie aus den nachfolgenden Organigrammen ableiten.

Abgesehen von Großbaustellen (Umfang > 500 Personentage oder Dauer > 30 Tage und > 20 Arbeitnehmer gleichzeitig) greift die Baustellenverordnung immer, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig werden.

Als Veranlasser einer Baumaßnahme trägt der Bauherr die Verantwortung für dieses Bauvorhaben. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der in der BaustellV verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens als auch bei der Koordinierung der Bauausführung verpflichtet.

Wichtig ist die rechtzeitige Beauftragung eines Koordinators. In der Planungsphase werden die Weichen für präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz gestellt. In dieser Phase muss der Si-Ge-Plan angelegt, können absehbare Gefährdungen erfasst, gemeinsame Sicherheitseinrichtungen geplant und in die Leistungsbeschreibungen einbezogen werden. Ein Planungs-Koordinator ermöglicht somit nicht nur vorausschauenden und präventiven Arbeitsschutz, er kann auch wesentlich zur Kostenminderung beitragen, indem er erkannte Sicherheitsmängel verhindert und dadurch das Haftungsrisiko des Bauherren minimiert.


Sichere Lagerung von Geräten und Material
Hier: Keile verhindern das Wegrollen der Betonrohre.

Aus der konsequenten Anwendung der Instrumente der BaustellV ergeben sich folgende Vorteile für den Bauherrn:

  • Verringerung der Unfallzahlen/Ausfallzeiten und den damit verbundenen Folgekosten
  • Vermeidung von Baustillstandszeiten, u. a. auch durch evtl. notwendiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
  • Vermeiden von ungeplanten Ereignissen, insbesondere solchen, die den Bauablauf verzögern
  • Optimiertes Zusammenwirken der an Planung und Ausführung Beteiligten, gleichzeitig vermindertes
    Terminverzugsrisiko und Erhöhung der Qualität der Ausführung
  • Verbesserte Kostentransparenz (z. B. durch Ausschreibung der gemeinsam genutzten
    Sicherheitseinrichtungen)
  • Reduzierung der Kosten für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch Erstellen der Unterlage